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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Löschzug durch Falschparker beim Wohungsbrand blockiert - Neue § STGB | 10 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8R., Wettenberg / Hessen | 830297 | ||
Datum | 22.05.2017 08:14 MSG-Nr: [ 830297 ] | 2504 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Heiko L. Unw was passiert? Kostet genau 15.- wegen Falschparken... Die Änderung im § 114 und neu § 115 STGB sind ja beschlossen, aber noch nicht veröffentlicht. Der § 115 stellt ja das "behindern" unter Strafe. Gemäß Definition wäre dies "jedes Verhalten, welches die Hilfsmaßnahmen zumindest erschwert." Wäre durch dieses falsch abgestellte Fahrzeug, zumindest aber die Nichtbeseitigung des Hindernisses, dieser Tatbestand erfüllt? Und kann mir zufällig jemand sagen ob es sich bei den o.g. Staftaten um Antragsdelikte handelt bzw wer ggf die Stafverfolgung beantragen muss/kann? Muss dies durch die behindete Organisation (z.B. Stadt/Gemeinde bei Feuerwehreinsätzen) angezeigt werden oder kann es auch der betroffene (Fahrzeugfahrer der Feuerwehr) als Person sein? Mit kameradschaftlichem Gruß Olli _________________________________________________ Alle Angaben stellen meine persönliche Meinung dar und sprechen nicht für meine Organisation/Einheit. | ||||
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