Rubrik | Einsatz |
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Thema | Rettungsgasse | 124 Beiträge |
Autor | Fran8k B8., Sydower Fließ / Brandenburg | 830412 |
Datum | 26.05.2017 10:21 MSG-Nr: [ 830412 ] | 7650 x gelesen |
Infos: | 27.06.17 FW-Magazin: Mit der Rettungsgasse Leben retten 19.03.17 Erfassungssystem für Beinahe-Unfälle der Feuerwehr| 01.01.10 Polizie Freiburg - 1. Nachtrag 01.01.10 Zwei Tote bei Massenkarambolage – Autofahrer tötet Unfallopfer in der Rettungsgasse
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Hallo,
Geschrieben von Udo B.Alleine in Baden-Württemberg fehlen (noch) rund 1000 Polizeibeamte im Verkehrsdienst, es steht gar kein Personal für zusätzliche oder intensivere Kontrollen zur Verfügung (Quelle: Polizeibeirat SPD, GdP)
In den anderen Bundesländern sieht es auch nicht viel besser aus.
von BaWü habe ich keine Ahnung, aber das es bundesweit schlecht mit Polizisten aussieht ist ja kein Geheimnis. Es war eben eine Weile eine schöne Sparmaßnahme in den Landeshaushalten, dass teure Personal einzusparen, und es ist schwer zu vermitteln, dass innere Sicherheit mehr kostet, als sie einbringt. (Und das mit dem Einbringen ist schwer darstellbar, weil nicht messbar). Aber es nützt nichts. Und ist auch nicht die richtige Diskussion hier.
Es geht um Rettungsgassen, wo ist da ein Kontrollproblem?
Wenn die Rettungsgasse nicht funktioniert, dann doch weil irgendwelche Kräfte nicht durchkommen. Und das sind doch nur Polizei, Rettungsdienst oder wir. An dieser Stelle müsste es ausreichend sein, wenn die RTW/HLF/FuWa-Besatzung ihrer Leitstelle das Kennzeichen durchgibt, und es automatisch zu einem entsprechendem Verfahren kommt.
Außerdem müsste an dieser Stelle das Gesetz dahingehend geändert werden, dass wenn kein Fahrer feststellbar ist, dass dann der Halter automatisch die Schuld bekommt. Das ist nach aktueller Rechtssprechung kaum möglich. Daran sollten Herr Dobrindt und Co. arbeiten. Die Höhe spielt da, in meinen Augen, nur eine untergeordnete Rolle. Außerdem müssen dann auch mal Urteile gefällt werden. Und nicht aus Mangel an Beweisen oder wegen anderer Gründe, das Verfahren eingestellt werden. Achtung, ich bin nicht Anhänger von kompromissloser Law-and-Order-Politik, und jeder hat das Recht auf ordentliche Verteidigung. Aber es muss in diesen Fällen (Rettungsgasse und Gaffer) ausreichend sein, als Beweismittel, wenn BOS-Kräfte das Kennzeichen notieren oder per Funk durchgeben. Und nicht das dann vor Gericht rumdiskutiert wird, ob da nicht ein Zahlendreher drinn ist oder so. Dann muss man als Beschuldigter klar beweisen, dass das Fahrzeug ganz wo anders war.
Aber das wird ein frommer Wunsch bleiben. Schade.
Schönen Tag noch
Gruß
Frank
Das ist meine Meinung, die kann jeder wissen, braucht aber niemand teilen. Und es liegt mir fern jemanden zu verletzen.
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| 01.01.2010 12:08 |
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Klau7s R7., Ballrechten-Dottingen | |