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Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Feuerwehrmann
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaRettungsdienst Komponente im Ramen der Löschgruppe14 Beiträge
AutorRich8ard8 S.8, Stelle / Niedersachsen831360
Datum28.06.2017 23:26      MSG-Nr: [ 831360 ]4730 x gelesen

Moin,

immer mehr Feuerwehren verlasten auf ihren Fahrzeugen Notfallrucksäcke,
so auch wir. Neben dem Erste Hilfe Material, einem Beatmungsbeutel usw.
haben wir seid kurzen auch diverses Material wie Zugänge, Larinxtuben usw verlastet.

Dies hat den Hintergrund das wir in letzter Zeit einige Rettungssanitäter, Rettungsassistenten,
sowie einen Notfallsanitäter dazu bekommen haben, zum anderen weil wir ein paar Einsätze hatten
bei welchen anfangs kein RTW alarmiert war und sich daher die Eintreffzeit verzögert hat.

Auf den ersten Blick ist das ja eine super Sache, der "normale" FM wird wie immer in Erster Hilfe ausgebildet,
lernt mit dem Beatmungsbeutel umzugehen und so weiter. Ist einer der Rettungsdienstler vor Ort macht er ggf. mehr.

Nun kam die Frage auf wie sich dies Rechtlich verhält?

Ich als GF ohne jegliche rettungsdienstliche Ausbildung kann den von mir eingesetzten FM ja weder genau Einsätzen, noch überwachen, noch kenne ich seine Kompetenzen.. Sauerstoffgabe, Zugang, Volumentherapie..?

Allerdings kann ich als GF ohne Befähigung und Kentnisse ja auch einem FM mit einer Kettensäge Einsätzen.

Meine Frage ist nun wie hier die rechtliche!!!! Situation ist. Wo, und ist es überhaupt geregelt?

Eine Bitte habe ich noch, ich weis das hier sicher jeder eine sinnvolle Meinung zu hat und auch berichten kann, wie es in seiner Wehr abläuft aber ich bitte um Antworten auf rechtssicherem Grund gerne mit Verlinkungen.

Vielen Dank vor ab.

Der Beitrag stellt meine persönliche Meinung dar und nicht die meiner Wehr!

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 02.07.2017 21:46 Henn7ing7 K.7, Dortmund
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