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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Handyverbot am Steuer soll auf u.A. auf BOS-Funk ausgeweitet werden - war: In welchen Fahrzeugen muss der Fahrer ... | 101 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 K.8, Neuhausen a.d.F. / Baden-Württemberg | 831475 | ||
Datum | 03.07.2017 18:11 MSG-Nr: [ 831475 ] | 6209 x gelesen | ||
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Ich bin mir da nicht so sicher ob das überhaupt ein Problem ist. Wenn mein Melder meldet, bin ich im Einsatz, und somit wäre unzweifelhaft der §35 anwendbar. Wenn es notwendig ist, und das ganze unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung stattfindet, kann ich das tun. Generell ist das ganze nicht mal an einen konkreten Einsatz gebunden, auch Übung oder z.B. Bewegungsfahrten können ggf. unter die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben fallen. Somit wäre auch hier weiterhin ein nutzen entsprechender Geräte möglich. Nach meinem dafürhalten wäre hier der §35 als Ausnahme geeignet. Ob das sinnvoll ist steht auf einem anderen Blatt, generell könnte diese Diskussion dazu führen Ablenkungen jeder Art zu überdenken und auf das notwendige, das aber erlaubte, Minimum zu reduzieren. Dann wäre m.M. das Optimum für alle erreicht. | ||||
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