Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | komische Rechtsauffassung: Arbeiten am Feuerwehrhaus kein Feuerwehrdienst? | 16 Beiträge |
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 832169 |
Datum | 26.07.2017 17:46 MSG-Nr: [ 832169 ] | 4717 x gelesen |
Infos: | 26.07.17 Abbrucharbeiten am Feuerwehrgerätehaus können im Einzelfall Feuerwehrdienst sein
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hallo,
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat heute in einem Berufungsverfahren den Anspruch eines Arbeitgebers auf Ersatz von Lohnfortzahlungen gegen die Gemeinde wegen der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers bejaht, der als Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr an Abrissarbeiten am Feuerwehrgerätehaus teilnahm.
Die Gemeinde wollte sich die Lohnfortzahlung sparen und diese Kosten dem Arbeitgeber des Feuerwehrmanns aufs Auge drücken :-()
Ihre Argumentation:
... Die Gemeinde lehnte gegenüber der Klägerin die Erstattung mit der Begründung ab, der Unfall habe sich nicht während des Feuerwehrdienstes, sondern bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit im Rahmen des Umbaus des Gerätehauses durch Bürgerinnen und Bürger sowie durch den Feuerwehrverein ereignet. ...
Irgendwie könnte ich den Arbeitgeber verstehen das er angesichts dieser Erfahrung beim Feuerwehralarme während der Arbeitszeit die Augen verdreht.
Als betroffener Feuerwehrangehöriger würde ich mein ehrenamtliches Engagement aber so was von auf den Prüfstand stellen. Auch wenn man da finanziell nicht betroffen ist fördert so ein Rechtsstreit nicht unbedingt das Verhältnis zum Chef.
Ich denke der oder die Verantwortlichen der Gemeinde haben nicht kapiert wie das mit den freiwilligen Feuerwehrleute funktioniert und wie solche rechtlichen Kapriolen sich auf die Verhältnis der Einsatzkräfte zu ihren Arbeitgebern negativ auswirkt.
Auch wenn die 5000 Euro für eine Gemeinde mit knapp 2300 Einwohner schon ein Brocken ist sollte man da Augenmaß haben nicht gleich ein Rechtsstreit vom Zaun brechen.
Als die in der ersten Instanz verloren haben hätten die die Notbremse ziehen sollen und die Sache gut sein lassen.
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt
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Geändert von Jürgen M. [26.07.17 17:47] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
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| 26.07.2017 17:46 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt | |