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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Folgekennzeichen - war: Zulassungsfreie Anhänger | 16 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 832418 | ||
Datum | 02.08.2017 01:38 MSG-Nr: [ 832418 ] | 3467 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Christian S. In Bayern z.B. gab es das Schreiben, es kam später noch eines hinterher da habe ich aber derzeit keinen Link dazu. Auszug: Bayer. Staatsministerium des Innern: ... Auf der Rückseite der Feuerwehranhängers ist jedoch ein Kennzeichen anzubringen, das der Halter des Zugfahrzeugs für eines seiner Zugfahrzeuge verwenden darf; eine Abstempelung ist nicht erforderlich (§ 10 Absatz 8 FZV). Voraussetzung ist aber, dass die Anhänger typengeprüft sind oder für diese jeweils eine Einzelgenehmigung erteilt worden ist (§ 4 FZV). Diese Auffassung ist mit dem StMWIVT abgestimmt. .. Wie sieht das mit dem Folgekennzeichen in den anderen Bundesländern aus? gilt da die selbe Regelung? MkG Jürgen Mayer, Weinstadt Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Jürgen M. [02.08.17 01:39] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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