Hallo mich würden mal Eure Meinungen dazu interessieren, ob die Rechtslage hier richtig Ausgelegt wurde?
Ein Selbstständig arbeitender angehöriger einer Freiwilligen Feuerwehr in RLP wurde in der Nacht von ca. 3,30Uhr bis 7Uhr zu einem Einsatz alarmiert. Gebäudebrand, Einsatz unter Atemschutz. Also recht kräftezehrend. Auch emotional sehr belastend, da es in der Brandwohnung leider zu einem Todesfall kam.
Der selbstständig arbeitende Feuerwehrmann stellte für den nächsten Tag einen Antrag auf Erstattung des Verdienstausfalls welcher zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit (Ruhezeit) entstand. Da die Regelmäßige Arbeitszeit in dem Betrieb um 7 Uhr beginnt, gab er 2 Stunden von 7 bis 9Uhr an. (Das ist nach solch einem Einsatz ja nicht gerade sonderlich hoch gegriffen).
In dem besagtem Betrieb gibt es auch Angestellte die auf Weisungen des Feuerwehrmanns angewiesen sind.
In der Hauptsatzung der Gemeinde steht: Der Verdienstausfall für Selbstständige ist in der Regel auf die Zeit von 07.00 bis 19.00 Uhr begrenzt (Wochentags).
Jede angefangene Stunde wird mit 20 pauschal berechnet.
Nun soll der Antrag wohl abgelehnt werden mit der Begründung die Zeit zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit würde nur bei Arbeitnehmern gelten. Ein Selbstständiger könne sich ja raussuchen wann er arbeitet.
Kennt sich jemand hier mit der Rechtslage aus? Ist das so korrekt?
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Geändert von Frank A. [04.08.17 15:21] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |