Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Maschinist nur mit LKW Führerschein #
| 29 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 833012 |
Datum | 22.08.2017 22:11 MSG-Nr: [ 833012 ] | 2705 x gelesen |
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Geschrieben von Helmut R.Hierzu ist ein "Hilfsmaschinist" (Ausbildung in der Wehr) ausreichend.
Grundsätzlich spricht (abgesehen von der FwDV2) erstmal nicht viel dagegen, beliebige Themen Wehr-intern abweichend von den Lehrgängen zu schulen. Die UVV verlangt ja im Wesentlichen die fachliche Eignung. Die Lehrgänge nach FwDV2 sind dafür natürlich eine anerkannte, aber wohl nicht die einzige Umsetzungsmöglichkeit. Wenn man seinen eigenen Weg geht, sollte man den aber sauber dokumentieren, damit man die fachliche Eignung im Zweifelsfall auch nachweisen kann. Und man muss irgendwie den Überblick behalten, wen man jetzt gerade wofür (und wofür nicht) ausgebildet hatte.
Geschrieben von Helmut R.Gerade bei "modernen Pumpen" sehe ich durchaus die Möglichkeit den Franz der schon lang nicht mehr da war nach kurzer Einweisung an eine PFPN zu stellen. (mehr als Ein/Aus zu Drücken und Ventil aufzumachen gibt's ja eh nicht mehr)
Die Tätigkeit des Maschinisten wird in der Praxis häufig so gesehen: In bestimmten Situationen bestimmte Knöpfe und Hebel in einer bestimmten Reihenfolge betätigen. Das geht so lange gut, wie nichts Unvorhergesehenes passiert (und man die für die gerade vorliegende Situation vorgesehene Bedienfolge nicht vergessen hat). Ansonsten geht es schief.
Deswegen bin ich auch weiterhin der Meinung, dass ein Maschinist verstehen sollte, was da passiert.
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