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Thema | Vollzug FwVO RLP Ausstattung mit Fahrzeugen | 201 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 833017 | ||
Datum | 22.08.2017 23:37 MSG-Nr: [ 833017 ] | 14257 x gelesen | ||
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Geschrieben von Bernhard D. Wie stellt sich die Situation nach gut zehn Jahren jetzt in RLP zur Thematik dar ?Die aktuelle Förderliste findest du hier. Was sich grob in dem Zeitraum getan hat, kann man eigentlich im Forum alles finden. Gleich geblieben ist, dass reine LF (10 oder 20) LEIDER nicht gefördert werden, LF-KatS nur für Landkreise. Anfangs waren HLF20 relativ streng nur ab B4 vorgesehen, die findet man inzwischen auch (gefühlt überwiegend) in B3-Gemeinden. Anfangs waren geförderte KdoW auch auf B4 beschränkt, die kann man heute überall beschaffen. Über den Quatsch, dass der RW1 (früher in jeder Gemeindewehr vorzuhalten) durch einen Kreis-RW und die örtlichen HLF10 ausreichend zu ersetzen wäre, läuft gerade ein paralleles Thema. Im letzten Jahr wurden die Förderungen für MTWs und MZF1 mal verdoppelt, damit man nach den Sommerunwettern zeigen konnte man tut was. Das haben einige Wehren genutzt, die zwischenzeitlich ältere Fahrzeuge durch neue, mit weniger möglicher Beladung/Zuladung versehene ersetzt haben, um alles, was auf einmal im Regal im Gerätehaus lag wieder fest auf einem Fahrzeug zu verlasten. Und was nahezu allen Fahrzeugtypen natürlich passiert ist, ist das weitere Wachstum, z.B. ELW1 und TSF von 3,5 auf 4to, MZF1 und KLF von 3,5 auf 4,75to (wobei das leichte KLF die frühere RLP-Spielerei war). Außerdem dürfen geförderte Vorführfahrzeuge heute die doppelte Kilometerleistung haben wie 2007. Eine wirklich strenge Umsetzung dieser Förderrichtlinie hätte ich 2007 noch gesehen, heute findet man aber auch in RLP zunehmend teilweise ziemlichen Wildwuchs, der trotzdem noch die Fördermittel für vergleichbare oder kleinere Fahrzeugtypen erhalten hat (z.B. Gruppen-TLF 4000 Nentershausen, war auch mal Forenthema). Geschrieben von Bernhard D. ( Bin die letzten WE bei etlichen RLP-FFs gewesen und habe diverse kontroverse Meinungen u.a. im Zusammenhang mit der neuen Gebietsreform und Zusammenschluß von FF, dazu gehört ).Was das eine mit dem anderen zu tun hat, würde mich mal interessieren. Wenn zwei Kommunen zu einer zusammengefasst werden, wird von der Fahrzeugausstattung der FW kaum was wegfallen. ELW1, MZF2 und HLF10 sind zwar als Mindestausstattung einer Kommune vorgesehen, fallen aber bei fusionierten Kommunen kaum 1x weg, da sie i.d.R. durch die Risikoklassen der einzelnen Standorte eh da sein müssen. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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