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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Integrierte Rettungsgurte | 6 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8B., Köln / NRW | 833798 | ||
Datum | 19.09.2017 21:34 MSG-Nr: [ 833798 ] | 1647 x gelesen | ||
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Hallo zusammen, richtig ist, dass die DGUV Regel 112-198 Beachtung finden muss, eine generelle Anwendung ist aber nicht zwingend. Es ist durchaus vorstellbar und zulässig, anhand einer Gefährdungsbeurteilung (durch jemanden mit entsprechender Fach- und Sachkompetenz) hiervon abzuweichen. Generell sollten Rangfolgen beachtet werden: Staatlich: EU-V / RL, -> nationale Ebene: Gesetzte, Verordnung, (anerkannte) technische Regeln (TRGS, TRBS, ..., DIN/ISO/EN, vfdb) Auf SGB VII-Seite: Vorschriften, Grundsätze, Regeln, Information. Siehe hier: Rang DGUV Regel 112-198 Beispiel: "Safety-Belt" für die PSS 5000 & 7000 der Fa. Dräger. Dieser ist sogar ein zertifiziertes Rückhaltemittel und kann u.a. als "Stand-alone" Rückhaltegurt verwendet werden. Vorgabe: Prüfung durch Gerätewart der Feuerwehr und Atemschutzgerätewart (Einweisung gem. Gebrauchsanweisung) - kann aber auch ein und dieselbe Person sein. Grüße Olli | ||||
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