alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse


Niedersachsen
Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaMBO / NBauO oder Versammlungsstättenverordnung zutreffend6 Beiträge
AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen833928
Datum27.09.2017 11:21      MSG-Nr: [ 833928 ]1919 x gelesen

Hallo Kameraden,

ich habe eine Frage,

und zwar geht es um die Zuständigkeit welche sich für den (Dienst)Betrieb ergibt.

Ich arbeite in der Nds. Staats- & Universitätsbibliothek , also ein Sonderbau nach MBQ bzw. NBauO, bin dort neben meinen normalen Tagesgeschäft als Sicherheitsbeauftragter und teilweise Fragen im Brandschutz tätig.

Es ist angedacht zum 25 - jährigen Bezugsjubiläum im nächsten Jahr eine im Öffentlichkeitsbereich während der Öffnungszeiten begehbare Ausstellung im Foyer durchzuführen.Also einem Bereich der ohne diese Ausstellung auch von Besuchern/Studierenden begangen und benutzt wird.

Trifft hier im Bereich Brandschutz für diese Ausstellung dann die Versammlungsstättenverordnung zu ( keine Bühne, keine Sitzplätze/Stuhlreihen angedacht) sondern halt begehbare Ausstellung von Exponaten bzw. Plakatwänden usw. oder wäre das Thema Brandschutz mit den normalen Auflagen für Sonderbauten nach MBO/NBauO dann gesichert ?

Danke für kurze Info!

MkG

Lars

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

 antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 27.09.2017 11:21 Lars7 B.7, Zwinge
 27.09.2017 12:46 Thom7as 7B., Korntal-Münchingen
 27.09.2017 13:09 Hara7ld 7S., Köln
 27.09.2017 13:28 Chri7sti7an 7T., Delmenhorst
 27.09.2017 14:30 Chri7sti7an 7T., Delmenhorst
 27.09.2017 15:37 Helm7ut 7R., Ezelsdorf

3.446


MBO / NBauO oder Versammlungsstättenverordnung zutreffend - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt