Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF), freiwilliger Zusammenschluss der Leiter der Berufsfeuerwehren Deutschlands
Ich hatte die Ehre, heuer dass erste mal auf den HH-Atemschutztagen teilnehmen zu drüfen.
Und da wurde dieses wichtige Thema ebenfalls schon Diskutiert.
Ich meine, klar weiß man als FW´ler/AGT dass man ein gewisses Risiko eingeht, aber trotzdem macht es mich persönlich schon nachdenklich
http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/krebs-bei-feuerwehrleuten-gift-auf-der-haut-a-1173833.html
Ein Kommentar zu diesem Artikel den ich gut finde:
"Dieses Thema wird seid einigen Jahren in internationalen Studien beleuchtet. Doch was folgt hieraus für die deutschen Feuerwehren? Einsatzhygiene ist das eine. Eine Anerkennung als Berufskrankheit die andere... Seit einigen Jahren spricht der Berufsverband Feuerwehr e.V. dieses Thema bei Politikern an. Mit Erfolg. Im Jahr 2015 traff sich der Verband mit Vertretern des Arbeitsministeriums, der DGUV (Deutsche gesetzliche Unvallversicherer) und einen Vertreter der AGBF (Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren), um dieses Thema zu besprechen. Resultierend hieraus hat das Arbeitsministerium die DGUV beauftragt sich der Thematik anzu nehmen, obwohl Berufsfeuerwehrleute nicht bei der DGUV versichert sind. Es wird noch in diesem Jahr eine Studie begonnen, um die Schadstoffbelastung bei "Muster"-Feuern zu erfassen. Auch sollen hier Eintrittspforten auf die Haut ermittelt werden, um die Einsatzbekleidung zu optimieren. Erste Ergebnisse sollen 2018 veröffentlicht werden. Man kann natürlich fragen, warum Deutschland das Rad neu erfinden muss und nicht auf die internationalen Studien zurückgreift. Aber sei es drum. Warum gibt es in Deutschland keine Datenbasis über an Krebserkrankungen bei Feuerwehrleuten? Weil die Mehrheit der professionellen Feuerwehrleute als Beamte über den Staat versichert sind und jede Berufsfeuerwehr ihr eigenes Süppchen kocht. Auch die Krebsregister erfassen den Beruf nicht. Bei den betroffenen aus den Freiwilligen Feuerwehren (hier greift die Versicherung der DGUV) muss der betreuende Arzt schon einen Zusammenhang zwischen Hauptberuf und Ehrenamt erkennen. Auch das ist schwierig. Aber im Sommer wurden einige Krebserkrankungen durch PAK neu als Berufskrankheit anerkannt. Hier kann auch ein Zusammenhang für Krebserkrankungen bei Feuerwehrleuten hergeleitet werden. Wichtig hierbei ist, im Jahr 2015 hat das Bundesarbeitsministerium beschlossen, das Feuerwehren (Berufs-, Werk- und Freiwillige Feuerwehren) ihre Mitglieder in Expositionsverzeichnisen aufzunehmen hat. Macht eine Feuerwehr dies nicht, macht sie sich strafbar! Welcher Feuerwehrchef weiß das eigentlich? Das war ein guter Schritt des Arbeitsministeriums, denn jetzt wird die Beweispflicht an den Arbeitgeber herangetragen. Und Brandrauch fällt unter die dokumentationspflichtige Exposition. Dirk Hückmann, Berufsverband Feuerwehr e.V."
Alle Äußerungen die ich hier treffe, entsprechen meiner persönliche Meinung!!!
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