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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaDefinition Ehrenamt - war: Rente für Freiwillige FA37 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP835184
Datum15.11.2017 20:01      MSG-Nr: [ 835184 ]2893 x gelesen

Geschrieben von Tobias H. So dürfte das bei den meisten Feuerwehren aussehen.Nein, in den wenigsten. Zum einen ist das eine Besonderheit in Baden-Württemberg: Geht ein Feuerwehrangehöriger während seiner Arbeitszeit zum Feuerwehreinsatz, bekommt er in anderen Bundesländern vom Arbeitgeber weiter seinen üblichen Verdienst, dieser holt sich diese Kosten aber dann von der Gemeinde zurück. In Baden-Württemberg kann die Kommune per Satzung regeln, dass der Feuerwehrangehörige eine Pauschale (oder den nachgewiesenen Lohnausfall) erhält, allerdings muss er selbst diese dann beantragen, und der Arbeitgeber bezahlt ihn während der einsatzbedingten Abwesenheit auch nicht weiter. Es wird sicher Kommunen geben, die da geringfügige Beträge drauf legen, im Sinne einer Aufwandsentschädigung, Regelfall dürfte es aber nicht sein.
Und auch in den meisten anderen Ländern ist das nicht der Fall. In RLP z.B. ist das "Einsatzgeld" an sich nicht üblich. Verdienstausfall wird mit den Arbeitgebern abgerechnet, die während der Freistellungen weiter bezahlen müssen. Eine pauschale Aufwandsentschädigung erhalten lediglich besondere Funktionsträger, die gegenüber dem normalen Feuerwehrdienst aber auch einiges an zusätzlicher Arbeit verrichten.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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