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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaSondersignal von Fiamm auf Martin Horn umrüsten8 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW835207
Datum16.11.2017 21:36      MSG-Nr: [ 835207 ]2147 x gelesen

"Warneinrichtungen mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz Einsatzhorn " sind bauartgenehmigungspflichtig, siehe §22a Absatz 1 Nr. 19 StVZO.

Natürlich lassen die Hersteller nur die Kombination aus eigenem Kompressor mit eigenen Hörnern prüfen und mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG) genehmigen.

Theoretisch wäre es natürlich möglich, die Kombination des einen Kompressors mit den anderen Hörnern über eine Einzelbauartgenehmigung (EBG) legal zu bekommen. Unter Umständen könnten die bereits erfolgten Prüfungen der einzelnen Bestandteile für deren ABG dabei hilfreich sein, aber da wird wohl der Hersteller keinerlei Interesse daran haben, die entsprechenden Unterlagen herauszugeben...

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 15.11.2017 14:20 Jürg7en 7S., Rechberg
 15.11.2017 22:23 Mark7us 7G., Oberding
 15.11.2017 22:54 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 16.11.2017 05:58 Jürg7en 7M., Weinstadt
 16.11.2017 07:27 Alex7and7er 7H., Bürstadt
 16.11.2017 21:36 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 17.11.2017 11:18 Jürg7en 7S., Rechberg
 17.11.2017 22:00 Tors7ten7 M.7, Ginsheim

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