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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | zweiter Rettungsweg nur als Hindernislauf | 71 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 835812 | ||
Datum | 12.12.2017 17:04 MSG-Nr: [ 835812 ] | 5059 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Gerald Z. Also darf unser Grundstück nicht betreten und befestigt werden. Das mit dem Betreten ist relativ. Im Einsatz darf die Feuerwehr da rein und auf die Fläche drauf. Aber der eigentliche Knackpunkt liegt bei der fehlenden Befestigung. Je nach Wetterlage kann die Fläche gar nicht mehr befahrbar sein. Also ist das keine Aufstellfläche mehr für Feuerwehrfahrzeuge bzw. die Drehleiter. Ok - für die Vornahme der Schiebleiter reicht der jetzige Zustand der Fläche. Feuerwehrleute sind geländegängig ;-) MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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