Rubrik | vorbeug. Brandschutz |
zurück
|
Thema | zweiter Rettungsweg nur als Hindernislauf | 71 Beiträge |
Autor | Gera8ld 8Z., Sankt Augustin / NRW | 835816 |
Datum | 12.12.2017 17:38 MSG-Nr: [ 835816 ] | 5205 x gelesen |
Infos: | 19.12.17 Ein Überfahren wäre durch die Beschaffung des Bodens wahrscheinlich sowieso unmöglich, somit ist ein Rettungsweg mit Sicherheit nicht zulässig! 16.12.17 § 44 Pflichten der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer insb. Absatz 3 + 4 12.12.17 Sicherheit sorgt für Ärger Dauerstreit um einen Rettungsweg in Sankt Augustin 12.12.17 Unser Garten - der Teil der für eine "Feuerwehrzufahrt" weichen soll 12.12.17 Gerald Zorn 12.12.17 Rettungsweg Feuerwehrzufahrt soll durch privaten Garten in Sankt Augustin führen
alle 6 Einträge im Threadcontainer anzeigen |
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
@Thorben
Ich versuche die Fragen in der Reihenfolge zu beantworten:
Es geht hier um die Sicherstellung des zweiten Rettungsweges für den rückwärtigen Bereich von drei Häusern in dem langen Gebäuderiegel.
Am Anfang (so auch im B-Plan vorgesehen) sollte der Drehleiterwagen eingesetzt werden der kann aber wegen der fehlenden Breite hinterm Haus - auf der anderen Seite ist eine begrünte Tiefgarage! - nicht eingesetzt werden, daher ist man auf die Rettung nur mit der dreiteiligen Schiebleiter umgeschwenkt.
Auf der Westseite ist nur der Anliegerweg, der seit Mitte diesen Jahres mit Sperrpfosten versperrt nur noch ein Fußweg ist - es sind hier allerding auch keine Aufstell - oder Bewegungsflächen vorhanden.
Die Kurven sind genau diese die zwischen den Einfamilienhäusern und dem Gebäuderiegel liegen; Sofern die Einfahrt über die postalische Anschrift der Mehrfamilienhäuser genommen wird, fährt man an dem gesamten Riegel vorbei um dann am letzten Haus (ist nicht die gleiche postalische Adresse!) links über das Grundstück des letzten Einfamilienhaus und dann wieder links - über unser Grundstück dann in den rückwärtigen Bereich zu kommen.
Wenn von Süden einfahren wird ist das nicht die postalische Adresse und man müsste einmal rechts um das Einfamilienhaus und dann wieder links um das letzte des Gebäuderiegels.
Von Norden her wäre wohl Platz um geradlinig auch von der postalischen Anschrift hinter den Häusern einzufahren - aber die Eigentümer sind gegen die Nutzung ihres Grundstückes; hier müsste eine Enteignung (wie auch auf unserem Grundstück nachdem die Baulast ungültig ist) gemacht werden um den Gartenteil zu nutzen.
Jedes der Häuser hat ingesamt 5 Wohnungen pro Stockwerk - 2 im vorderen Bereich und 3 im hinteren Bereich.
Die "Brachfläche" ist eine begrünte Tiefgarage, diese ist weder befahrbar noch belastbar.
Die Eigentümer der Mehrfamilienhäuser haben auf Bestandsschutz geklagt und wollten überhaupt keinen zweiten Rettungsweg machen - das ist seit 2014/2015 rechtskräftig mit Urteilen des VG Köln mit sofortiger Vollstreckbarkeit von feuerfesten Außentreppen beschieden worden, zumindestens für die zwei mittleren Häuser des Gebäuderiegels.
Uns gegenüber behauptet die Verwaltung aber nach wie vor, dass es keinen anderen Weg als über unser Grundstück gäbe und zwingt uns das Grundstück zu räumen und sowohl die Befestigung als auch die Nutzung zu dulden.
Dagegen haben wir erfolgreich geklagt: 02/2015 ist die Baulast nichtig geworden und 11/2015 ist die Duldung einer Befestigung zunichte gemacht worden, das geht nur mit einer Enteignung.
Die gesamte Angelegenheit ist mehr als nur komplex sie ist verworren und sehr undurchsichtig alle Ausnahmen, die die Verwaltung für die Sicherstellung des zweiten Rettungsweges genehmigen will (oder eventuell schon hat) waren in den Prozessen als nicht hinnehmbar, da sie gegen die gültige Bauordnung verstoßen.
Perfide wird das ganze nun durch noch eine Sache es soll der Verwaltung Unterlagen vorliegen, nach denen eine Befestigung der Gartenrasenflächen der Einfamilienhäuser mit Recyclingmaterial von dem damaligen Bauträger vorgenommen worden sei und diese nunmehr als für die Feuerwehr befestigt seien.
Ein dynamischer Plattendruckversuch ist im August 2017 im allervordersten Bereich zwischen den Häusern vorgenommen worden dort war eigentlich mal eine Garage geplant!
An keiner weiteren Stelle ist dieser Versuch ein zweites Mal vorgenommen worden.
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|