Ja das mit dem Betreten ist klar.
Befahrbar ist unser Grundstück gar nicht mehr.
Nach Aussage des Bauamtes: Die Feuerwehr kann dieses kurze unbefestigte Strecke auf unserem Grundstück über, auf dem Einsatzfahrzeug mitgeführte, Hilfsmittel überbrücken.
Man will hinten eine Bewegungsfläche machen obwohl kein Platz dafür ist, weil die Verwaltung darauf besteht das die Entfernung nicht mehr als 50m sein soll.