Rubrik | vorbeug. Brandschutz |
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Thema | zweiter Rettungsweg nur als Hindernislauf | 71 Beiträge |
Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 835869 |
Datum | 13.12.2017 19:56 MSG-Nr: [ 835869 ] | 4267 x gelesen |
Infos: | 19.12.17 Ein Überfahren wäre durch die Beschaffung des Bodens wahrscheinlich sowieso unmöglich, somit ist ein Rettungsweg mit Sicherheit nicht zulässig! 16.12.17 § 44 Pflichten der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer insb. Absatz 3 + 4 12.12.17 Sicherheit sorgt für Ärger Dauerstreit um einen Rettungsweg in Sankt Augustin 12.12.17 Unser Garten - der Teil der für eine "Feuerwehrzufahrt" weichen soll 12.12.17 Gerald Zorn 12.12.17 Rettungsweg Feuerwehrzufahrt soll durch privaten Garten in Sankt Augustin führen
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DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
1. Europäische Norm
2. Englisch
Geschrieben von Marco I.Einen wirklichen Anhaltspunkt dafür, dass man hier bei der Frage des zweiten Rettungsweges behördenseitig daneben liegt seherisch aber nicht.
http://www.sankt-augustin.de/imperia/md/content/cms123/bauen_stadtentwicklung_umwelt_verkehr/tragbare_leitern_anforderungen_x05-2012.pdf
Merkblatt - Anforderungen an Aufstellflächen für tragbare Leitern der FeuerwehrLeitern als Rettungsgeräte der Feuerwehr sind genormt, gleiches gilt auch für die Beladung von Löschfahrzeugen der Feuerwehr. Das stets vorhandene und mitgeführte Minimum an tragbaren Leitern in einem Löschzug stellt die 4-teilige Steckleiter nach DIN EN 1147 dar, die eine Leiterlänge von ca. 8,40 m erreicht und mit der man notwendige Fenster oder i.d.R. sonstige zum Anleitern bestimmte Stellen des 2. Obergeschosses (Vollgeschosse) gerade noch erreichen kann. Sonstige genormte tragbare Leitern der Feuerwehr, z. B. 3-teilige Schiebleiter, finden im aktuellen Baurecht keine Anwendung.
Ursprünglich war ja offensichtlich der 2.Rettungsweg über ein Hubrettungsgerät geplant und nicht über tragbare Leitern. Bei einem 5-stöckigen Gebäude auch nur logisch, mit der 3-teiligen Schiebleiter kommt man gemäß Vorschrift ins 3.OG aber nicht zwingend ins 4.OG bei einer maximalen Rettungshöhe von 12m.
Also liegt man behördenseitig definitiv falsch, wenn man jetzt tragbare Leitern als Alternative zu einer Zufahrt verkaufen möchte. Daß das kein einfacher Fall ist, ist auch klar aber eine geplante Rettung aus dem 4.OG mittels tragbarer Leiter kann im Jahr 2017 ja wohl nicht ernsthaft eine neu genehmigungsfähige Lösung sein.
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