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DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaHamburg schreibt aus: Son­der­lösch­fahr­zeug Tun­nel - SLF-T7 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg836036
Datum19.12.2017 11:27      MSG-Nr: [ 836036 ]4859 x gelesen

Hamburg hat gestern Son­der­lösch­fahr­zeuge Tun­nel - SLF-T ausgeschrieben:

Abschluss eines Vertrages über die Lieferung von voraussichtlich drei, optional bis zu vier Sonderlöschfahrzeugen (SLF-T) in einem Mehrjahresprogramm.

Fest zugesagt wird die Bestellung von zwei Fahrzeugen im Jahr 2018. Die Abnahme eines weiteren Fahrzeugs steht unter dem Vorbehalt entsprechender verfügbarer Haushaltsmittel, die zwar bereits beantragt, aber parlamentarisch noch nicht genehmigt sind. Nicht ausgeschlossen wird ebenfalls eine weitere Ersatzbeschaffung für den Fall eines unvorhersehbaren Ereignisses wir z.B. eines Unfalles mit Totalschaden. Nach derzeitigem Planungsstand werden das 3. Fahrzeug und das 4. Fahrzeug (optional) bis 2021 abgerufen.

Das SLF-T soll Tunnelbrandbekämpfungen, technische Hilfeleistungen kleineren Umfangs, rettungsdienstliche Erstversorgungen sowie kleinere Gefahrstoffeinsätze im A7-Tunnel durchführen können. Um ein sehr schnelles Eintreffen am Einsatzort zu gewährleisten, erfolgt die Stationierung der Fahrzeuge an den Tunnelein- und -ausfahrten. Die Fahrzeuge sollen so konzipiert sein, dass umfangreichere Schadensereignisse aufbauend auf die Technik dieses Fahrzeuges durch nachgeführtes Personal durchgeführt werden können.

Die Beschaffung des Fahrgestells mit weitergehendem feuerwehrtechnischen Aus- und Aufbau zum SLF-T soll in Anlehnung an die Norm DIN 14530 Teil 27 (Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20) in der Ausführung EURO VI erfolgen. Eine maximale Fahrzeugbreite von 2,35 Meter (ohne Spiegel) ist einzuhalten [Ausschlusskriterium].

Der feuerwehrtechnische Aufbau zur Aufnahme der Besatzung (1/5/6), die Unterbringung der technischen Ausrüstung, sowie der Betrieb aller Einrichtungen müssen so erfolgen, dass auch unter schwierigen Einsatz- und extremen Wetterbedingungen ein schnellstmöglicher Einsatz gewährleistet wird.
Das Fahrzeug soll als Zweiachs-Straßen-Frontlenkerfahrgestell konzipiert werden und muss für den Antrieb einer Feuerlöschkreiselpumpe und zur Aufnahme eines feuerwehrtechnischen Aufbaues gemäß dem Anforderungsprofil der vorliegenden Leistungsbeschreibung geeignet sein. Um eine ausreichende Massenreserve zur Verfügung zu stellen, sollen die verwendeten Fahrgestelle eine zulässige Gesamtmasse (z.GM) von 14.000 bis 16.000 kg besitzen. Das SLF-T muss dabei allen Leistungsanforderungen an die Massenklasse M nach DIN EN 1846-2 entsprechen und die nach DIN 14090 geforderte maximal zulässige Achslast von 10 t einhalten. Das SLF-T soll mit einem Vollautomatikgetriebe (automatisches Wandlergetriebe) ausgestattet werden, bei dessen Konfiguration besonderes Augenmerk auf die Optimierung des Anfahrverhaltens sowie des Verhaltens bei Bremsung mit anschließender Beschleunigung (Lastwechsel) zu legen ist.

Der Aufbau des Mannschaftsraumes darf nicht in den Gerätekoffer integriert werden. [Ausschlusskriterium]

Die Verlastung der Ausrüstung muss in enger Anlehnung an den vorhandenen Fahrzeugen erfolgen. Zusammen benötigte Geräte sind in räumlicher Nähe zu verlasten.

Die Geräteverlastung soll möglichst durchgängig unter Verwendung von Tragekästen erfolgen, die sowohl zur Geräteentnahme als auch zum leichten Transport geeignet sein müssen. Die Austauschbarkeit der Tragekästen zwischen allen Fahrzeugen, auch den vorhandenen drei Bestandsfahrzeugen, muss konstruktiv vollumfänglich sichergestellt werden.


Einreichungsfrist: 25.01.2018

=> https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/fhh

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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