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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | BMA + Rauchmelder: Bei den Feuerwehren in der Region brennt es | 19 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 836640 | ||
Datum | 16.01.2018 19:53 MSG-Nr: [ 836640 ] | 2271 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian K. Patient ruft selber Notruf, Telefonat bricht ab. Oder Hausnotrufe. Situationen, in denen von vornherein eine Notlage angenommen werden kann, die der RD alleine bewerkstelligen würde, wenn ihm jemand die Tür öffnen würde. Wenn RD und FW eins sind, ist die Frage der Zuständigkeit hier einfach. Vielerorts ist das aber nicht der Fall. Also wie die verletzte Person nach einem VU, die ja auch normalerweise der RD alleine machen würde, wenn er seinen Kunden denn aus dem Auto bekommen würde. Ist da die Frage der Zuständigkeit auch kompliziert, wenn Fw und RD nicht eins sind? | ||||
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