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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | RLP: Richtlinie für die Alterskameradschaft in den Feuerwehren | 20 Beiträge | ||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 836669 | ||
Datum | 18.01.2018 11:12 MSG-Nr: [ 836669 ] | 2824 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Sebastian K. "Die gesundheitliche, körperliche und fachliche Eignung wird durch eine Selbsterklärung des Alterskameraden bestätigt". Verdammt heißes Eisen für die Betreffenden. Klingt für mich so in etwas wie "Teilnahme an Einsätzen auf eigene Gefahr". Problem ist ja nicht die fachliche Eignung, darüber gibt es ja Unterlagen. Für die gesundheitliche und körperliche Eignung genügt eine Selbsterklärung? Wie soll das denn aussehen? Denn jeder der im "passenden" Alter in die aktive Mannschaft eintritt braucht eine Bescheinigung eines Arztes das er für den Dienst in der Feuerwehr die nötige gesundheitliche und körperliche Eignung besitzt. Genügt hier jetzt auch eine einfache Selbsterklärung? Ich meine, wer seine Alterskameraden auch mal zu Einsätzen heranziehen will, der sollte auch darauf achten das sie irgendwas von einem Arzt vorlegen können. Selbsterklärungen können ein gewaltiger Schuss ins Knie sein. Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | ||||
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