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Landesfeuerwehrverband
Feuerwehrgesetz
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaRLP: Richtlinie für die Alterskameradschaft in den Feuerwehren20 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg836673
Datum18.01.2018 11:45      MSG-Nr: [ 836673 ]2973 x gelesen

Guten Tag

Geschrieben von Sebastian K.

Jetzt haben LFV, Unfallkasse, Gemeinde-/Städtebund und Innenmysterium eine gemeinsame Richtlinie für die Alterskameradschaft in den Feuerwehren herausgegeben.

Interessante -auch aus persönlichen Gründen- Lektüre, die ich noch genauer durchlesen werde und demnächst als Diskussionsgrundlage unseren/meinen Alterkameraden bzw. den Alterobleuten im Kreis zukommen lassen will!

Geschrieben von Sebastian K. "Angehörige der Alters- und Ehrenabteilungen können mit Zustimmung des Bürgermeisters... im Einzelfall zu Einsätzen herangezogen werden, soweit sie die hierfür erforderlichen gesundheitlichen, körperlichen und fachlichen Anforderungen erfüllen"

Ähnlich der Wortlaut im FwG BaWü 14 Abs. 2:

"Die Angehörigen der Altersabteilung können zu Übungen und Einsätzen herangezogen werden, soweit sie die hierfür erforderlichen gesundheitlichen und fachlichen Anforderungen erfüllen. "

Näher geht man auch in BaWü nicht weiter auf ein Nachweis der gesundheitlichen Anforderungen ein ( das bezieht sich aber nicht nur auf die Altersabteilungen sondern auch auf die Einsatzabteilung ) und verläßt sich auch hier meist auf die Angaben des Betroffenen Alterkameraden; zur Einsatztätigkeit auch einige Ausführungen in der Broschüre " 65 plus - Senioren aktiv in unseren Feuerwehren " unter Ziff. 2.5.

Ich glaube, ich werde diese Richtlinie, insb. auch Punkt 6, beim nächsten monatlichen Treffen unserer Altersabteilung mal vorlesen. Von der Jahreszeit her passt eine Büttenrede ja doch sehr gut.

;-)))


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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