Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | RLP: Richtlinie für die Alterskameradschaft in den Feuerwehren | 20 Beiträge |
Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 836675 |
Datum | 18.01.2018 13:12 MSG-Nr: [ 836675 ] | 2746 x gelesen |
Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
Geschrieben von Sebastian K.Alterskameradschaft soll übrigens der geschlechtsneutrale Begriff sein, was an "Alters- und Ehrenabteilung" nicht neutral sein soll verstehe ich noch nicht so wirklich.
Äh... Ja... Abteilung ist feminin aber Kameradschaft im Sinne einer Gemeinschaft auch, daran kann es schonmal nicht liegen...
Geschrieben von Sebastian K.Ich glaube, ich werde diese Richtlinie, insb. auch Punkt 6, beim nächsten monatlichen Treffen unserer Altersabteilung mal vorlesen.
Mir gefällt Punkt 5 am besten:
5. Unterstützung der Verbandsgemeinde/Stadt Vergünstigungen der Verbandsgemeinde/Stadt
Eine Nutzung kommunaler Einrichtungen sollte den Alterskameraden gleich den Aktiven ermöglicht
werden z. B.
Unentgeltliche Ausleihe von Feuerwehrgeräten,
wenn dadurch die Einsatzbereitschaft nicht beeinträchtigt wird.
unentgeltliche Nutzung von Räumen in Feuerwehrhäusern z. B. für private Geburtstagsfeiern.
Nach 13 Abs. 8 LBKG findet § 94 Abs. 2 GemO, wonach alle Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen
sind, hierfür keine Anwendung.
Endlich wieder sorglos den Swimmingpool befüllen können mittels Standrohr und B-Rohr.
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