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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Gehobener Dienst nur mit Bachelor oder auch mit Meisterbrief möglich? | 11 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8H., Karlsruhe / BW | 836700 | ||
Datum | 19.01.2018 12:52 MSG-Nr: [ 836700 ] | 1958 x gelesen | ||
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Geschrieben von Ralf K. Richtig ist: Bachelor und Techniker stehen auf einer Stufe im Deutschen Qualifikationsrahmen, das macht sie aber noch nicht zu gleichwertigen jeweils den anderen obsolet stellenden Abschluss. So ist es. Noch eine Ergänzung: Ein Geschichts- oder Theologiestudium steht auch auf der gleichen Stufe wie ein Ingenieurstudium (jeweils mit BAchelor- oder Masterabschluss), mit den beiden Geisteswissenschaften wird's auch nichts mit dem gehobenen oder höheren Dienst. ;-) Bäcker und Elektriker stehen auch auf der gleichen Stufe und trotzdem wird der Bäcker keine Installationen machen und der Elektriker keine Brötchen backen. Die handwerkliche Meisterausbildung hat eine völlig andere Zielsetzung als ein Bachelorstudium und ist im Ergebnis daher nicht das gleiche. Auch wenn beide Abschlüsse auf dem gleichen Niveau des Qualifizierungsrahmens stehen. Das "Vergleichsschema" dienst ja auch nicht dazu, die Gleichheit von Berufen festzustellen. Gruß, Stefan | ||||
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