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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Unterlassene Hilfeleistung des Einsatzleiters? | 40 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8S., Coburg / Bayern | 837149 | ||
Datum | 04.02.2018 10:59 MSG-Nr: [ 837149 ] | 10613 x gelesen | ||
Hallo Forum, ich habe eine Frage an die Juristen und Berufsfeuerwehrleute hier im Forum. Der Fall beruht auf wahren Begebenheiten die ich zum Schutz der Betroffenen jedoch nicht offenbaren kann. Hintergrund der Frage ist die Prüfung der Einleitung eines Verfahrens. Folgende Fragestellung: Ein Einsatzleiter der Berufsfeuerwehr wird alarmiert. Mit ihm zwei Löschzüge. Der Alarm wird durch den Einsatzleiter nachprüfbar erhalten. Der Einsatzleiter rückt aber nicht aus. Daher ruft die Leitstelle den Einsatzleiter an um zu Fragen was los sei. Der Einsatzleiter führt als Grund an, dass es ihm zu kalt sei (!). Nein, das ist kein Scherz. Liegt hier eine Straftat vor? Wenn ja, welche? Welches Strafmaß ist disziplinarrechtlich zu verhängen? Viele Grüße Thomas | ||||
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