Ein eindrucksvolles Beispiel zum Thema Bodenfreiheit findet sich hier.
Auszug aus dem Ausschreibungstext:
"Lieferung eines Komplettfahrzeugs DLA(K) 23/12. Aufgrund der technisch begrenzten Fahrzeughöhe wird der Auftrag, bestehend aus passendem Fahrgestell und Aufbau, an Aufbauhersteller als Generalunternehmer vergeben."
Das erscheint mir schon etwas grenzwertig, die Leiter könnte man ja schon zum Schneeräumen verwenden... Wenn ich mir den Hof so ansehe, überleg ich gerade, wie man mit dieser beschädigungsfrei aus der Halle kommt.
Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss.
Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen ein Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.
OVG Münster, AZ 10 A 363/86 vom 11.12.1987
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