Rubrik | Einsatz |
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Thema | Bochum neue Hilfsfrist | 30 Beiträge |
Autor | Marc8 S.8, Dietzenbach / Hessen | 837643 |
Datum | 19.02.2018 11:45 MSG-Nr: [ 837643 ] | 2654 x gelesen |
Infos: | 18.02.18 Bochum: Brandschutzbedarfsplan 2018 - 2022
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Ich finde das Thema Hilfsfrist ja immer wieder interessant. Im Rahmen meiner Masterarbeit hatte ich mich damit auch bereits auseinandergesetzt.
Für mich ist die Hilfsfrist ein reiner "Benchmark", da sie nicht wirklich etwas zur Rettung von Personen beiträgt. Es ist ein Irrglauben (zumindest sehe ich das so, wie auch einige andere), dass durch eine kürzere oder auch längere Hilfsfrist etwas zu der Überlebensrate beigetragen wird, insbesondere bei einem Brand. Bei einem Verkehrsunfall vielleicht schon eher.
Je nachdem wann ein Brand / Unfall entdeckt/gemeldet wird, sind schon einige Minuten vergangen bis der Notruf in eine Alarmierung umgesetzt wird.
Wenn dann die Einheit am Einsatzort eintrifft (nach 8/9/10/11/12 Minuten) ist eine Person noch nicht gerettet. Wenn dann eine Person noch in einer verrauchten Wohnung gesucht werden muss, vergehen weitere Minuten bis die Person gerettet ist und mögliche Reanimationsmaßnahmen beginnen können.
Gerade die Personensuche in einer verrauchen Wohnung wurde wissenschaftlich im Rahmen des TIBRO-Projektes zuletzt in Frankfurt experimentell untersucht (BF Frankfurt, Uni Wuppertal).
Wenn also eine Personen 5 Minuten bis zur Alarmierung + Dispositionszeit + Hilfsfrist + Rüstzeit an E-Stelle + Zeit für Personensuche im Brandrauch lag (ca. 20 - 25 Minuten) spielt bei der Reanimation hinterher die Hilfsfrist nur noch eine sekundäre Rolle.
Es ist sicher eine mutige Entscheidung als Gemeinde/Stadt zu sagen, wir verlängern die Hilfsfrist bzw. wir akzeptieren, dass die gesetzlich (z.T. im Landesrecht verankert) vorgegebene Hilfsfrist nur in 80 % der Fälle (Beispiel) eingehalten wird. Das bedeutet für die Gemeinde/Stadt eine mögliche Kostenersparnis (keine zusätzliche Wache, zusätzliches Personal) und es wird "vermutlich" (die Zukunft wird es Zeigen) keinen Anstieg der "Brandtoten" durch die Verlängerung der Hilfsfrist. Ethisch kann man hier drüber streiten - in Zeiten klammer Kassen bei den Kommunen aber sicher nachzuvollziehen. Allerding muss ggfls. so eine Entscheidung vom Brandschutzaufsichtsdienst mitgetragen werden.
Prinzipiell kann ich für eine freiw. Feuerwehr sagen, dass wir theoretisch alle Einsatzort im Einsatzgebiet in 10 Minuten erreichen, Voraussetzung ist, dass nach 4-5 Minuten (nach Alarmierung) ein Zug den Feuerwehrstandort verlässt. Tagsüber wird das allerdings kritisch, wenn man in einem Ballungsgebiet lebt und 80% der Ehrenamtlichen nicht mehr Vorort arbeiten. Aber auf dem Papier ist es zu schaffen. die Alternative ist da nur tagsüber entsprechend ausreichend Hauptamtliche Kräfte vorzuhalten, nur wie soll das eine Kommune finanzieren. Da hilft auch kein Hilferuf in der Bevölkerung; in der freiw. Feuerwehr will sich keiner engagieren, wenn aber die Gebühren (Grundsteuer) steigt gibt es dann in der Bevölkerung den nächsten Aufschrei.
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