Rubrik | Einsatz |
zurück
|
Thema | Bochum neue Hilfsfrist | 30 Beiträge |
Autor | Stef8an 8H., Karlsruhe / BW | 837650 |
Datum | 19.02.2018 12:46 MSG-Nr: [ 837650 ] | 2517 x gelesen |
Infos: | 18.02.18 Bochum: Brandschutzbedarfsplan 2018 - 2022
|
Löschgruppenfahrzeug
Berufsfeuerwehr
Geschrieben von Henning K.Du willst doch nicht etwa andeuten, dass man (wo auch immer) im Rahmen der Bedarfsplanung zuerst schaut was man haben will/kann/darf und sich danach die passenden Schutzziele überlegt, anstatt zuerst die Schutzziele zu definieren um danach über den Soll-Ist-Vergleich den Handlungsbedarf zu definieren? ;-)
Keine Ahnung, wie rum man in Bochum argumentiert, im Bedarfsplan selbst liest es sich aber durchaus so. Bislang 1. LF in x Minuten, zukünftig feste 12 Funktionen in x Minuten. Weniger als x Minuten möglich bei einer vierten Feuerwache.
Ist doch auch völlig ok, das Machbare mit dem Wünschenswerten und dem Notwendigen abzugleichen. Die Frage ist doch nur, ob die Politik die Vorgaben beschließt oder schon die Feuerwehr den Vorschlag macht. Für eine BF halte ich es durchaus für angemessen, wenn sie selbst einen Kompromiss auf Wunsch und Finanzierbarkeit vorschlägt, hier sogar fachlich durch L+R abgesichert.
Gruß, Stefan
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|