Geschrieben von Alexander B.Kennt jemand eine Norm, Vorschrift, FwDV o.ä., die besagt wie der Eigenschutz in diesem Fall korrekterweise auszusehen hat?
Die GUV-C 53 regelt in §25:
"Besteht die Gefahr, dass Feuerwehrangehörige ertrinken können, müssen Auftriebsmittel getragen werden. Ist dies aus betriebstechnischen Gründen nicht möglich, ist auf andere Weise eine Sicherung herzustellen.
und erläutert dazu noch:
Betriebstechnische Gründe liegen z.B. vor, wenn Auftriebsmittel wegen anderer zusätzlicher Ausrüstungen, z.B. Sonderschutzkleidung, nicht getragen werden können. Eine Sicherung ist z.B. durch Anseilen der Feuerwehrangehörigen gegeben. Eine Rettung kann z.B. auch durch Einsatz eines Wasserfahrzeuges unterstützt werden.
Geschrieben von Alexander B.Natürlich würde ich, wenn beides vorhanden, sowohl Schwimmweste als auch Leine verwenden, keine Frage.
So natürlich finde ich das nicht.
Zunächst müsste gemäß der UVV die Frage geklärt werden, ob bei noch nichtmals knietiefem Wasser überhaupt die Gefahr besteht, dass die eingesetzten FM(SB) ertrinken können. Dazu bedarf es wohl einer Berücksichtigung nicht nur der (geringen) Wassertiefe, sondern z.B. auch der Strömungsverhältnisse und vor allem des Untergrundes.
Es würde mich nicht all zu sehr wundern, wenn dabei herauskäme, dass die größte Gefahr vom Untergrund ausgeht (durch das vermutlich eher trübe Wasser nicht zu erkennende Vertiefungen, offene Kanalschächte usw.). Dann wäre es in erster Linie anzustreben, hier bereits das Entstehen von Unfällen zu vermeiden, und nicht erst im Fall eines Unfalls die Folgen z.B. durch Mittel mit (insbesondere in Verbindung mit der Wathose) fragwürdigem Nutzen zu mildern. Eine Idee wäre es also, den Kräften eine "Tasthilfe" in die Hand zu geben, mit der unter Wasser verborgene Gefahren erkannt werden können. Vielleicht einen (umgedreht zu nutzenden) Besen.
Sollten solche Maßnahmen z.B. wegen zu starker Strömung nicht zielführend erscheinen, sehe ich aber in Weste und Leine (zumal in Kombination) keine vertrauenswürdige Alternative. Hier wäre dann eher der Einsatz von Spezialkräften angesagt. Aber das müsste schon ein ziemlich spezieller Sonderfall mit außergewöhnlich starker Strömung sein.
Geschrieben von Alexander B.Mir geht's nur darum, ist das auch das, was eine evtl. Vorschrift vorgibt, oder gibt es hierzu andere Regelungen?
Du wirst als Führungskraft auch in so einer Situation nicht vermeiden können, die Lage zu bewerten und eine Entscheidung zu treffen (und zu verantworten).
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