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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Vergünstigungen für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige seitens der Gemeinde? | 27 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 838144 | ||
Datum | 08.03.2018 21:03 MSG-Nr: [ 838144 ] | 3300 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Harald S. Die Die öffentliche Hand ist genauso dafür Zuständig das ein Feuer gelöscht wird, wie das Jugendarbeit (Beispielsweise durch Sportförderung) geleistet wird. Beides sind notwendige Aufgaben. ... nur mit dem Unterschied, dass erstes eine unmittelbare (d.h. durch die Kommene selbst wahrzunehmende) kommunale Pfichtaufgabe ist, das andere maximal Soll- oder Kann-Aufgaben sind (und dies vielfach nur mittelbar, d.h. durch Förderung von Vereinen u.ä.). Gruß Gerhard | ||||
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