Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Vergünstigungen für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige seitens der Gemeinde? | 27 Beiträge |
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 838145 |
Datum | 09.03.2018 07:49 MSG-Nr: [ 838145 ] | 3043 x gelesen |
Infos: | 08.03.18 FW-Forum: Prämie für Feuerwehrangehörige 08.03.18 LFV-BW: Stratgiepapier " FREIWILLIG.stark " 08.03.18 FW-Forum: Sulz a.N.: Keine Vergünstigungen für Feuerwehrleute 08.03.18 FW-Forum: Vorteile durch Dienst in einer FF
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Guten Tag
Geschrieben von Gerhard B.
nur mit dem Unterschied, dass erstes eine unmittelbare (d.h. durch die Kommene selbst wahrzunehmende) kommunale Pfichtaufgabe ist, das andere maximal Soll- oder Kann-Aufgaben sind (und dies vielfach nur mittelbar, d.h. durch Förderung von Vereinen u.ä.).
So sehe ich das auch, Feuerwehrwesen ist eine klare gesetzlich definierte Pflichtaufgabe der Gemeinden, Jugendarbeit, Sportförderung, Santätsdienst, etc. sind nur subsidiäre Aufgaben der Gemeinden, die auch von Privaten erbracht werden können. Und für deren Mitarbeiter sind erstmals ihre Träger, Verbände usw. zuständig. Siehe auch die Diskussion über " Definition Ehrenamt " kürzlich hier.
Gruß aus der Kurpfalz
Bernhard
" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"
(Heinrich Heine)
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