1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
Man könnte wohl inzwischen auch sagen: Verzweifelte Versuche...
September 2016: Brief des Ortsbürgermeisters an die Einwohner
Februar 2017: Ratsmitglieder und Feuerwehrleute sprechen alle passenden Einwohner persönlich an
März 2017: Löscheimer werden verteilt und eine Informationsveranstaltung findet statt
April 2017: Ergebnis der Feuerwehr-Werbeaktion sorgt für Ernüchterung
April 2018: Der Ernstfall tritt ein, dies führt zu einem "Brandbrief in Sachen Feuerwehr" durch den Ortsbürgermeister:
Aus gegebenem Anlass (Brand in der Rhaunener Straße in KW14 des Jahres 2018) sollte es mir erlaubt sein, hierzu Stellung zu nehmen, auch wenn Feuerwehrangelegenheiten originäre Aufgabe der Verbandsgemeinde sind.
Eine ortsansässige Feuerwehr ist dazu da, um im Fall eines Brandes / Vorkommnisses als erster an jedem Ort ihrer Heimatgemeinde zu sein, um mit ihren Mitteln Sofortmaßnahmen einzuleiten bis Verstärkung aus den auch alarmierten Ausrückbereichen zur Hilfe kommt.
Nach Alarmierung musste festgestellt werden, dass nur zwei Hottenbacher Feuerwehrangehörige ausrücken konnten, zu wenig um zum Beispiel die schwere Pumpe aus dem Feuerwehrfahrzeug zu heben, zufällig vorbeikommende "Zivilisten" mussten einspringen. Der Ausrückbereich 3 (Hottenbach-Asbach/Hellertshausen und Schauren) insgesamt erschien unterrepräsentiert. Die Zahl der schaulustigen Hottenbacher im feuerwehrfähigen Alter erschien insgesamt höher als die Anzahl der im Einsatz befindlichen FW-Angehörigen aus Hottenbach. Eigentlich schade!!!!!
Auch wenn es sich beim Brand "nur" um Garagen handelte, sollte man sich vor Augen führen, wie es bei einem möglichen Wohnhausbrand aussieht, wenn eine Wehr anrückt, die ihr vorhandenes Equipment nicht einsetzen kann da Personal fehlt. Bis auswärtige Hilfe eintrifft vergeht einige Zeit. Kostbare Zeit die u.U. über Leben und Tod entscheiden kann. Als viertgrößte Gemeinde der VG Rhaunen und mit 600 Einwohnern sollten wir es uns nicht leisten können, zunächst wegen fehlendem Personal und auch z.Zt. fehlendem Wehrführer, ohne Feuerwehr zu sein. Genau in diese Richtung scheint es aber abzudriften.
Bei der in 2017 vom Gemeinderat gestarteten Werbeaktion, diese hat nicht unerhebliche Kostenerzeugt, wurden über 200 feuerwehrfähige Personen der Gemeinde bezüglich Eintritt in die Feuerwehr angesprochen, der Erfolg war mehr als dürftig, die Argumente weshalb man kein Feuerwehrmitglied werden kann waren zum Teil haarsträubend. Das teilweise angeführte Argument, dass zuerst Ratsmitglieder in die Feuerwehr eintreten sollten, kann nicht akzeptiert werden, diese stellen sich in großem Maße ehrenamtlich in den Dienst ihrer Gemeinde, sei es durch Rats-oder handwerkliche Tätigkeit. Mir ist auch klar, dass nicht jeder immer zur Verfügung stehen kann, aber bei einer größeren Anzahl von Wehrmitgliedern als der jetzigen dürfte es einfacher werden, im Einsatzfall wirksam eingreifen zu können.
Ich appelliere daher nochmals an alle Bürger im feuerwehrfähigen Alter, sich zum Dienst in der Feuerwehreinheit Hottenbach zur Verfügung zu stellen. Optimal wäre natürlich dass sich Gemeindeglieder anmelden die schon die entsprechende Ausbildung haben - es gibt sie in der Gemeinde!!! Gerne leite ich einen Eintrittsantrag an die VGV weiter.
Hottenbach im April 2018
H. Kreischer, Ortsbürgermeister
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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