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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Freiwillige Feuerwehr Pirmasens offenbar nicht einsatzfähig | 22 Beiträge | ||
| Autor | Thom8as 8H., Ubstadt-Weiher / Baden-Württemberg | 839445 | ||
| Datum | 16.05.2018 13:29 MSG-Nr: [ 839445 ] | 3805 x gelesen | ||
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Geschrieben von Bernhard Deimann Ganz so einfach geht das nicht überall, das FwG BaWü beispielsweise für die die Beendigung des FW-Dienstes im § 13 diverdse Gründe und Vorgehensweisen fest. Ob ich von jetzt auf gleich mein Amt niederlegen kann ohne gegen den § 14 Abs. 2 ( bei Alarm sich unverzüglich zum Dienst einzufinden, ) hier jetzt des FwG-BaWü zu verstoßen ? Und mit welcher Strafe ist das belegt? Wird die Einsatzkraft dann von der Polizei daheim geholt? dieser Beitrag ist keine offizielle Kommunikation der FF Ubstadt-Weiher | ||||
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