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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Freiwillige Feuerwehr Pirmasens offenbar nicht einsatzfähig | 22 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 839446 | ||
Datum | 16.05.2018 14:55 MSG-Nr: [ 839446 ] | 3260 x gelesen | ||
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Guten Tag Geschrieben von Thomas H. Und mit welcher Strafe ist das belegt? Siehe z.B. § 14 Abs. 5 ( Dienstpfllichten ) des FwG BaWü: " (5) Verletzt ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Gemeindefeuerwehr schuldhaft die ihm obliegenden Dienstpflichten, kann ihm der Feuerwehrkommandant einen Verweis erteilen. Grobe Verstöße kann der Bürgermeister auf Antrag des Feuerwehrkommandanten, mit einer Geldbuße bis zu 1 000 Euro ahnden. " Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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