Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Sabotage bei der Freiwilligen Feuerwehr Henstedt-Ulzburg | 15 Beiträge |
Autor | Sasc8ha 8E., Baiersbronn / Baden-Württemberg | 840327 |
Datum | 15.06.2018 12:24 MSG-Nr: [ 840327 ] | 3164 x gelesen |
Infos: | 15.06.18 Onlinestrafanzeige in Schleswig-Holstein 15.06.18 Strafgesetzbuch: § 258 Strafvereitelung 15.06.18 Henstedt-Ulzburg: Sabotage bei der freiwilligen Feuerwehr
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Also für Baden-Württemberg denke ich hier an §14 FwG:
(5) Verletzt ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Gemeindefeuerwehr schuldhaft die ihm obliegenden Dienstpflichten, kann ihm der Feuerwehrkommandant einen Verweis erteilen. Grobe Verstöße kann der Bürgermeister auf Antrag des Feuerwehrkommandanten mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro ahnden. Der Bürgermeister kann zur Vorbereitung eines Beschlusses des Gemeinderats auf Beendigung des Feuerwehrdienstes nach § 13 Abs. 3 den ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen auch vorläufig des Dienstes entheben, wenn andernfalls der Dienstbetrieb oder die Ermittlungen beeinträchtigt würden. Der Betroffene ist vor einer Entscheidung nach den Sätzen 1 bis 3 anzuhören.
Also gibt es noch den Weg des "Verweises" und eines Bußgeldes.
Je nach "Intension" der Tat kann ich mir das schon vorstellen. Wobei man hier schon den Einzelfall genau betrachten muss.
Kleine Anekdote: Ein Kamerad ist betrunken in den Einsatz gefahren und das als Maschinist. An der Einsatzstelle ist dies dann richtig aufgefallen, wohl auch der anwesenden Streife. Die haben das dem Einsatzleiter mitgeteilt. Dieser hat den Kameraden dann auswechseln lassen und ihn dann in den MTW setzen lassen. Die Polizei hat darauf hin keine weiteren Schritte folgen lassen, aber es gab intern dann schon noch weiteres dazu. Neben einer allgemeinen Belehrung zu Alkohol und Einsatzdienst kam dann für den Kameraden eine mehr Monatige "Einsatzpause".
Hätte der Kommandant hier dann doch noch Anzeige erstatten sollen?
War das oben genannte "Mobbing"? War es ein "Maischerz"? War es vielleicht ein "dummer Jungenstreich" der zu arg ausgeartet ist? Das alles in "" weil ich keine genaueren Hinweise habe. Und auch in "" weil ich das Verhalten nicht in Schutz nehmen will oder verharmlosen. Es kann aber schon mal vorkommen, dass aus einer Laune heraus das ein oder andere zu weit geht.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Sascha
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