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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Wer darf was Ausbilden (Truppmannausbildung) ? | 38 Beiträge | ||
Autor | Jens8 R.8, Weißenfels / Sachsen-Anhalt | 840628 | ||
Datum | 27.06.2018 10:58 MSG-Nr: [ 840628 ] | 6577 x gelesen | ||
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Hallo liebe Forumsgemeinde, Wir diskutieren gerade im kleinen Kreis über die Ausbildung in der Feuerwehr auf Standortebene. Hierbei sind uns einige Unklarheiten aufgefallen die wir nicht abschließend klären konnten. Als Rahmenbedingung muss man feststellen das wir über eine Dorffeuerwehr mit 25 aktiven Mitgliedern reden. Diese Wehr hat 4 GrpFhr und zwei davon sind der Wehrleiter sowie dessen Stellvertreter. Wer darf hier eigentlich was im Rahmen der Truppmannausbildung ausbilden? Kann automatisch jeder sofort Ausbilder sein weil er TrpFhr bzw. GrpFhr ist oder muss es hierzu wenigstens einen Ausbildungsleiter geben? Im Prinzip kann in einem Unternehmen ja auch jeder Geselle den Azubi ausbilden, jedoch muss es dafür mindestens einen Ausbilder mit Ausbilderqualifikation im Unternehmen geben. Warum ist dies in der Feuerwehr eigentlich nicht so? Leider durfte ich diesen Mangel im Rahmen meiner Ausbildung feststellen. Man hat sehr gute Ausbilder kennengelernt aber vielmehr schlechte bzw. unwissende Ausbilder(Methodik und Didaktik) . Wie ist aktuell die Vorschriftenlage zum Thema wer darf was ausbilden? Wie sind eure Erfahrungen zu diesem Thema? Mit freundlichen Grüßen | ||||
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