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Thema | Wer darf was Ausbilden (Truppmannausbildung) ? | 38 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 840629 | ||
Datum | 27.06.2018 11:12 MSG-Nr: [ 840629 ] | 4137 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Guten Tag Geschrieben von Jens R. Wer darf hier eigentlich was im Rahmen der Truppmannausbildung ausbilden? Ich kann nur auf die hier ( BaWü ) gängige Regelung verweisen: -> Für Die Truppmann 1 Ausbildung: Gem. VwV-Feuerwehrausbildung ( Ausnahmen siehe Ziff. : 2.4.2 ) nur Ausbilder die den Lehrgang " Ausbilder für Truppmannausbildung Teil I und Truppführer " besucht haben. -> Truppmann 2 Ausbildung: i.d.R. alle Führungskräfte einer FF. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine)
Geändert von Bernhard D. [27.06.18 11:16] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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