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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Opt-out Regelung 24/24-Dienst | 2 Beiträge | ||
Autor | Juli8an 8M., Nordrhein-Westfalen - Castrop- / Nordrhein-Westfalen | 840799 | ||
Datum | 04.07.2018 22:26 MSG-Nr: [ 840799 ] | 2927 x gelesen | ||
Guten Abend zusammen, da ich demnächst im Rahmen meinerB1- Ausbildung in den Einsatzdienst einer Werkfeuerwehr wechsele habe ich einige Fragen zu der Arbeitszeitregelung. Die WF fährt in einem Zweischicht-System im 24/24 Wechsel. Wie verhält es sich da mit der wöchentlichen Höchstarbeitsdauer? Eine 24h Schicht wird nur mit 16,25h vergütet und dadurch komme ich in der Woche auf 65,00 , bzw. 48,75h Arbeitszeit. Dies überschreitet doch die 48h-Woche? Und wie kann der Arbeitgeber die 24h vorgeschriebene Anwesenheit auf 16,25h herunter rechnen? Bei meiner bisherigen Recherche bin ich auf eine so genannte Opt-Out Regelung gestoßen, welche von einem Arbeitnehmer zu unterschreiben ist, der mit einer längeren Wochenarbeitszeit einverstanden ist. Wie verhält es sich, wenn ich so eine Regelung nicht unterschreibe? Können mir dadurch Nachteile entstehen? Vielen Dank für eure Antworten.
Geändert von Julian M. [04.07.18 22:37] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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