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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Patientendaten von Rettungsdiensten ungeschützt im Internet | 12 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg | 841252 | ||
Datum | 23.07.2018 17:13 MSG-Nr: [ 841252 ] | 1585 x gelesen | ||
Ja, es ist illegal, den Funk abzuhören und auszuwerten. Aber: Wer Daten unverschlüsselt verschickt, der darf sich auf unangenehme Fragen zum Thema Datenschutz einstellen. Schon früher verlangte das BDSG Schutzmaßnahmen und auch die DSGVO verlangt technische Maßnahmen zum Schutz von Daten. Ähnliches Beispiel: In der Arztpraxis liegen die Karteikarten der nächsten Patienten rechts auf der Theke, damit der Arzt sie dann jeweils mit in den Behandlungsraum mitnehmen kann. Wer verstößt nun gegen den Datenschutz? Der andere Patient, der aus lauter Langeweile die Titelseiten der Karteikarten liest oder die Arzthelferin, die die Daten offen liegen lässt? | ||||
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