Hallo wertes Forum,
ich bin derzeit dabei etwas zur Löschwasserversorgung innerhalb der Gemeinde zu planen. Tief in meinem Wissen ist irgendwie eingebrannt, dass Behälterfahrzeuge der Feuerwehr laut einem Gerichtsurteil nur bis zu einer Hydrantenleistung von 700 Litern pro Minuten mit engerechnet werden können, um den Grundschutz von 800 Litern pro Minute nach DVGW Arbeitsblatt W 405 zu gewährleisten. Hat der Hydrant weniger als 700 Litern pro Minute geht das nicht mehr und man hat baulich für Ersatz zu sorgen.
Jetzt meine Frage:
Kennt jemand dieses Gerichtsurteil und kann mit ggf. sagen, wo ich es finde? Vielleicht hat ja jemand das Aktenzeichen.
Ich möchte hier keine grundsätzliche Diskussion über die LW-Versorgung lostreten, also bitte nicht das Thema damit überfrachten :-)
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