alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Persönliche Nachricht (über myForum)
RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaDieselfahrverbote und die BOS25 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW843977
Datum09.11.2018 12:22      MSG-Nr: [ 843977 ]5697 x gelesen

Hallo,

auf Nachfrage einer Teilnehmerin im Rahmen der Tagung zur Fahrzeugbeschaffung für RD/Fw am Haus der Technik in Essen wegen direkt anschließenden Diskussion und des dadurch offenkundigen allgemeinen Interesses hier meine Einschätzung und Erwartungen:

1. Einsätze in Dieselfahrverbotszonen:
Können, dürfen und müssen selbstverständlich weiter bedient werden!
Die Rechtsgrundlage dafür siehe ich hier ähnlich wie mit anderen Verbotsschildern, die nicht auf technischen Einschränkungen (z.B. Höhe, Gewicht) beruhen. Sie sind durch die §§ 35 und 38 abgedeckt.
Da nach einer Einfahrt auch wieder die Ausfahrt möglich sein muss - und für mich die Heimfahrt zum Standort zur Herstellung der Einsatzbereitschaft faktisch zum gleichen Einsatz gehört, halte ich auch die Rückfahrt (auch ohne Sonder-/Wegerechte) für legitim ebenso wie bei den anderen Vorschriften (z.B. Fahrverbote für Fahrzeugarten oder nach Zeiten im Rahmen von Lärmschutzbeschränkungen) .

2. Durchfahrten, Einfahrten im Rahmen des laufenden Dienstbetriebes (egal ob zur Feuerbeschau, zum Tanken, zur Ausbildung, zu einer Tagung, zu einer Sitzung, zur Werkstatt, uvm.)
Solange es dafür keine Ausnahmegenehmigungen gibt, fallen BISHER m.E. auch alle Einsatzfahrzeuge unter die Fahrverbote! Es darf also derzeit NICHT damit in der Fahrverbotszone gefahren werden.
(Ich gehe aber persönlich davon aus, dass man spätestens nach dem Urteil zur Köln aufgrund der flächendeckenden Problematik sehr schnell Regelungen ähnlich wie bei den Umweltzonen finden wird, vgl. https://www.duesseldorf.de/kfz/feinstaub/003-ausnahmen.html
https://www.tagesspiegel.de/berlin/umweltzone-stinker-muessen-draussen-bleiben/11179886.html)
Solange das nicht allgemein geregelt ist, bleibt m.E. nur die Möglichkeit im Einzelfall bei den entsprechend zuständigen Behörden jeweils Ausnahmegenehmigungen zu beantragen und im Fahrzeug mitzuführen.

Wer ggf. Kenntnis über laufende Diskussionen über entsprechend allgemeine Ausnahmeregelungen hat, kann die gern hier oder mir per PN mitteilen, weil das auch Thema in weiteren Gremien sein wird.

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

 antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 09.11.2018 12:22 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 09.11.2018 12:45 Seba7sti7an 7W., Linden
 09.11.2018 12:46 Phil7ipp7 E.7, Augsburg
 09.11.2018 14:55 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 09.11.2018 17:10 Thor7ben7 G.7, Leese OS
 11.11.2018 09:03 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 11.11.2018 14:54 Thor7ben7 G.7, Leese OS
 11.11.2018 15:44 Alex7and7er 7H., Neuburg
 11.11.2018 16:21 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 09.11.2018 15:04 Alex7and7er 7H., Neuburg
 11.11.2018 09:39 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 09.11.2018 17:28 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 09.11.2018 13:10 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 09.11.2018 14:54 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 09.11.2018 17:27 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 09.11.2018 17:48 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 09.11.2018 14:59 Alex7and7er 7H., Neuburg
 09.11.2018 17:31 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 10.11.2018 10:38 Jörg7 E.7 J.7, Lünen
 10.11.2018 11:57 Alex7and7er 7H., Neuburg
 10.11.2018 12:11 Jürg7en 7M., Weinstadt
 11.11.2018 08:47 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 03.01.2019 13:05 Mark7us 7G., Kochel am See
 03.01.2019 21:18 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 20.02.2019 14:21 Matt7hia7s K7., Rottenburg

0.292


Dieselfahrverbote und die BOS - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt