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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Spritmangel | 104 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 844424 | ||
Datum | 27.11.2018 13:03 MSG-Nr: [ 844424 ] | 1973 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thomas E. Ich dachte es geht für Diesel bis 1000 l. nicht für die Regelung.. https://www.zuwa.de/fileadmin/user_upload/Downloads/DE/Prospekte/checkliste-handwerkerregelung.pdf hier noch ein paar mehr Details (wofür die eigentlich gedacht war - und daraus erschließt sich, dass die Handwerkerregelung für die Gefahrenabwehr völlig ungeeignet als Ausnahme ist!) https://www.rietberg-behaelter.de/fileadmin/user_upload/downloads/behaeltertechnik/pdf/02_MobileTankanlagen_GesBestimmungen.pdf "Nicht unter die Handwerkerregelung fallen Beförderungen zur Verteilung, also z. B. Versorgung mehrerer Maschinen auf verschiedenen Baustellen (Versorgungsfahrten) sowie Fahrten zur nächsten Tankstelle (Zwischenversorgungen)..." Das ganze Thema ist aber beliebig kompliziert... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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