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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Freigrenzen / Umsatzsteuer / Vereine: war - Kassenbuch in MS Excel führen | 7 Beiträge | ||
Autor | Manf8red8 B.8, Tittmoning / | 844907 | ||
Datum | 13.12.2018 17:44 MSG-Nr: [ 844907 ] | 1682 x gelesen | ||
Geschrieben von Frank S. Veranstaltungen (insbesondere mit Bewirtung/Ausschank gegen Entgelt) sind i.d.R. umsatzsteuerpflichtig (und vorsteuerabzugsberechtigt) -> Wirtschaftsbetrieb. Stellt in gewissen Grenzen überhaupt kein Problem dar. Umsatzsteuerpflicht tritt erst dann auf, wenn dies vom Finanzamt auf Grund der Steuererklärung vergangener Jahre (unser e.V. muss alle 3 Jahre die Kasse dem Finanzamt vorlegen) festgestellt und angeordnet wurde. Dies trifft in der Regel zu wenn die Kleinunternehmergrenze überschritten wird, d.h. der Umsatz des laufenden Jahres überschreitet 17.500 Euro und wird im Folgejahr vorraussichtlich 50.000 Euro überschreiten. Vereinsbeiträge und Spenden fallen hierbei logischerweise NICHT unter Umsätze. Ansonsten ist ein Kassenbuch mit Excel kein Problem, wichtig ist nur, dass zu jeder Buchung auch ein Beleg existiert. | ||||
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