Wozu auch? Dass das Zuflussprinzip bei Empfängern von Arbeitslosengeld angewandt wird, sollte allen (!) Beteiligten bekannt sein. Und wenn dann auch schon aus den Vorjahren fehlerhafte Berechnungen im Raum stehen, tja, irgendwann fällt es halt mal auf und wird korrigiert.
Im Übrigen: Eine nette Aufwandsentschädigungssatzung haben die dort. Aber gerade dann sollte man sich schonmal über Freibeträge und Zuflusszeiten Gedanken machen, auch als Empfänger.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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