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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Diesel-Fahrverbote: Retter schlagen Alarm - war: Dieselfahrverbote und die BOS | 90 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 845249 | ||
Datum | 29.12.2018 15:56 MSG-Nr: [ 845249 ] | 2675 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thorben G. Ist aber für die Ausnahmen der 35. BImSchV nicht relevant, wie die Verbotsbereiche in der verkehrlichen Umsetzung in der STVO heißen oder wie sie beschildert sind. Doch natürlich. Weil in Anlage 2 nur bei Zeichen 270.1 auf diese Verordnung Bezug genommen wird. Geschrieben von Thorben G. Warum nicht das zur Schadstoffbelastungsminimierung gedachte 270.1 mit gleichem Zusatz?! Zeichen 270.1 verträgt nur Zusatzschilder mit Ausnahmen, keine einschränkenden. Man müsste da also ein ZZ drunter hängen wo etwa folgendes draufsteht: "Frei für Fahrzeuge ohne Dieselmotor und für Fahrzeuge mit Dieselmotor ab Euro 6/VI". Dann wären allerdings auch Krafträder und Anverwandte sowie die in der 35. BImSchV benannten Fahrzeuge ausgenommen. Einfach mal abwarten, wie die nächsten Fahrverbots-Städte die Sache regeln. | ||||
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