Geschrieben von Thomas M. So wie im Bild hat das nix mit Umweltzonen und den dortigen Ausnahmen zu tun, ergo fahren auch wir ohne den §35 zu haben grundsätzlich aussen rum bis eine dafür bestimmte Ausnahme erteilt wurde. Wenn wir schon so kleinklein unterwegs sind, behaupte ich jetzt einfach mal: Solange da "Anlieger frei" drunter steht, fahre ich da mit einem BOS-Fahrzeug auch entlang, wurscht ob Einsatz, Übung oder Spaßfahrt.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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