Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Definition Aktive Mitglieder | 23 Beiträge |
Autor | Thor8ste8n G8., Bayreuth / Franken | 845569 |
Datum | 11.01.2019 01:06 MSG-Nr: [ 845569 ] | 1426 x gelesen |
Landesfeuerwehrverband
Geschrieben von Hans M.Zurzeit sind ja wieder überall die Generalversammlungen Mitgliederversammlungen und da werden einen Zahlen aufgetischt was welche Feuerwehr für " Aktive Mitlgieder " hat.
Im Endeffekt sind das die Mitglieder, die vom Feuerwehrverein der kommunalen Einrichtung Feuerwehr für den Feuerwehrdienst zur Verfügung gestellt werden. Das Regelwerk ist dann die jeweilige Vereinssatzung, die regelt, welche Mitgliederarten es gibt und welches Gremium für die Aufnahme, Streichung/Ausschluss oder andere Statusänderung von Mitgliedern zuständig ist. Die Mustersatzung des LFV sieht hier übrigens die Begriffe Feuerwehrdienstleistende (aktive Mitglieder) und ehem. Feuerwehrdienstleistende (passive Mitglieder), unabhängig der Arbeitsleistung, vor. Wenn jetzt der Kommandant nicht gerade jemanden wegen fehlender Eignung gemäß Art. 6, Abs. 4 dauerhaft vom Feuerwehrdienst entbindet, bleibt er/sie für den Verein ein Aktiver/eine Aktive, aber auch für die Dienstversammlung alle 6 Jahre für die Wahl des Kommandanten und seines Stellvertreter. Diese fällt medientechnisch aber sehr selten auf, weil sie meistens der Mitgliederversammlung vorangeht oder in sie integriert ist.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Thorsten
Alles hier Geschriebene beruht auf meiner persönlichen Meinung und spiegelt nicht die Meinung der Organisation, der Einrichtung oder des Unternehmens, der/dem ich angehöre, wider!
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