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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Frontblitzer-Einschränkung Baden-Württemberg | 116 Beiträge | ||
Autor | Tim 8B., St. Ingbert / Saarland | 846190 | ||
Datum | 01.02.2019 10:44 MSG-Nr: [ 846190 ] | 6263 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Für das BRK gibt es eine Ausnahmegenehmigung für einen Feldversuch mit Intersection Lights mit Gültigkeit bis zum 31.03.2019. Die Ausnahmegenehmigung ist auf 300 Fahrzeuge limitiert. Die Ausnahmegenehmigung ist in der Zulassungsbescheinigung vermerkt. Meines Wissens wurde die Erhöhung der Zahl seitens der ausstellenden Behörde (damals Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie) verwehrt. Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen ein Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss. OVG Münster, AZ 10 A 363/86 vom 11.12.1987 | ||||
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