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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Frontblitzer-Einschränkung Baden-Württemberg | 116 Beiträge | ||
Autor | Simo8n S8., Gomaringen / Baden Württemberg | 846269 | ||
Datum | 04.02.2019 09:01 MSG-Nr: [ 846269 ] | 5134 x gelesen | ||
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Geschrieben von Henning K. Die aus einzelnen Elementen zusammengesetzten "Halbrundum-Kennleuchten" wie sie z.B. Schlingmann am Fahrzeugheck verbaut dürften aber in BaWü wohl ab sofort unzulässig sein, und zwar auch an Bestandsfahrzeugen. Die Frage ist, ob diese LED-Blitzer als "richtungsgebundene blaue Blinkleuchten" angesehen werde oder als Rundumkennleuchte. Sollten dieses LED-Blitzer, welche bei RTWs mittlerweile Standard sind (hab mal folgende geprüft: System Strobel, Fahrtec, Ambulanzmobile, Wietmarscher, Binz) nicht als Rundumkennleuchte sondern als "richtungsgebundene blaue Blinkleuchten" angesehen werden, dann wird es sicher die ersten Klagen auf Erteilung einer HU-Plakette und gegen dieses Schreiben geben. Es müssten schätzungsweise 98% der aktuellen RTWs in BaWü umgebaut werden. Wobei man sagen muss: Binz und Wietmarscher sind da schon sehr extrem im "Lichtbild" im gegensatz zu AmbulanzMobile, Strobel und Fahrtec, Vielleicht wird auf diese Entwicklung reagiert. Gruß Simon | ||||
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