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Thema | Feuerwehr-Jobbörse: jetzt wird es rechtlich :-() ![]() | 17 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 846666 | ||
Datum | 17.02.2019 13:38 MSG-Nr: [ 846666 ] | 4737 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Thomas E. Ich würde die mal an ihren eigenen Datenschutzbeauftragten verweisen:-) gute Idee ich warte aber jetzt einfach mal ab. mein Tipp: da kommt nichts mehr nach Begründung: einen richterlichen Beschluss gibt es, soweit ich es weiß, in solchen Sachen nur im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens. und ob das überhaupt eröffnet wird bezweifle ich stark. Vermutlich werden die Ermittlungsbehörden da dann ein Lachanfall bekommen wenn die den Sachverhalt vorgelegt bekommen. Ich könnte aber die Sache dem zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten vorlegen. Der würde sich sicherlich auch für diese Aktion interessieren ;-) MkG Jürgen Mayer, Weinstadt
Geändert von Jürgen M. [17.02.19 13:39] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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